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Wie man Zuschüsse zur neuen Heizung bekommt.

Veröffentlicht von Ophoven Immobilien am 28. Februar 2024
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Ab sofort können Eigentümer, die diese selbst bewohnen und klimafreundliche Heizungen umsteigen möchten, Zuschüsse bei der KfW Föderbank beantragen.

Was wird gefördert?

Neue Richtlinien geben vor, wie der freiwillige Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung gefördert wird.

Als klimafreundlich gelten vor allem Wärmepumpen und Solarthermieanlagen, aber auch bestimmte Holz- oder Pelletheizungen.

Wann muss die Heizung getauscht werden?

Funktionierende Heizungen können weiterhin betrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung defekt ist, aber noch repariert werden kann. Ab dem 1. Januar 2024 gilt die Vorschrift, dass Neubauten in Neubaugebieten eine Heizung mit 65% erneuerbaren Energien haben müssen.

Wie hoch ist die Förderung?

Für alle klimafreundlichen Heizungstypen beträgt die Grundföderung 30% der Investitionssumme. Mehrere Sonderboni können hinzu kommen wenn bestimmte Gehaltsgrenzen unterschritten werden, besonders ineffiziente Heizungen ausgetauscht und Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erdwärme als Wärmequelle eingesetzt werden. Für Biomasseheizungen, die einen gewissen Staub-Emmissionswert einhalten, wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt. So können maximal 70% der Investitionssumme privater Selbstnutzer bis zu einem Investitionsbetrag in Höhe 30.000 Euro bezuschusst werden.

Wer darf die Förderung beantragen?

Zunächst können nur Eigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilienhäusern, die diese selbst bewohnen, den Antrag stellen. Andere Gebäudeeigentümer müssen sich noch etwas gedulden. Ab August diesen Jahres schaltet die KfW Antragsformulare für Vermieter und Wohnungseigentümerge-meinschaften voraussichtlich im Mai bzw. August frei. Alle Antragberechtigten können aber bereits jetzt den Heizungstausch angehen und den Antrag bei der KfW bis 30. November nachreichen. Ein zuvor abgeschlossener Vertrag, mit einem Fachunternehmen, ist hier allerdings Voraussetzung für den Föderantrag.

Wo kann man den Antrag stellen?

Die Förderung kann auf dem Portal „meine.kfw.de“ beantragt werden.

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